1. Januar ist “Public Domain Day”

Aus Sicht der Allgemeinheit gibt es zu Neujahr immer etwas zu feiern. Ab diesem Tag sind weitere vormals geschützte Werke gemeinfrei, deren Urheber nämlich im 71. Jahr vorher gestorben sind (so zumindest die Regelung in den meisten Ländern dieser Welt). Diesmal sind das z.B. Sigmund Freud und William Butler Yeats. Ihre Werke sind seit heute nicht mehr urheberrechtlich geschützt und können ohne rechtliche Einschränkungen bearbeitet und genutzt werden. Um diese Vergrößerung der “Public Domain” zu feiern, hat das Netzwerk COMMUNIA den Public Domain Day ausgerufen. Unter www.publicdomainday.org gibt es weitere Informationen zum Thema Gemeinfreiheit und eine alphabetische Auflistung der im Jahre 1939 gestorbenen Urheber.

4 thoughts on “1. Januar ist “Public Domain Day””

  1. Ich werfe eigentlich jedes Jahr einen Blick auf die Auflistung jener Urheber, die vor 71 Jahren gestorben sind. Ich persönlich kann der Idee sehr viel abgewinnen, jedoch würde ich es für sinnvoll halten, wenn man nicht 71 Jahre warten muss, bis diese Werke freigegeben werden.

  2. Den meisten Menschen ist es wahrscheinlich garnicht bewusst, dass zu Neujahr auch noch etwas anderes zu feiern gibt als nur das neue Jahr. Ich denke die Menschen sollten noch mehr darauf aufmerksam gemacht werden.

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