Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte anbietet.
Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. CC ist dabei selber weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig und ist auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen. Die CC-Lizenzverträge werden vielmehr von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet – um gegenüber jedermann klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht (darum werden solche an die Allgemeinheit gerichteten Standardlizenzen auch “Jedermannlizenzen” genannt). Durch CC-Lizenzen geben die Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten allen Interessierten zusätzliche Freiheiten. Das bedeutet, dass jeder mit einem CC-lizenzierten Inhalt mehr machen darf als das Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt. Welche Freiheiten genau zusätzlich geboten werden, hängt davon ab, welcher der sechs CC-Lizenzverträge jeweils zum Einsatz kommt.
Wozu solch vorgefertigte Erklärungen?
Durch die Erstellung der CC-Lizenzverträge sind den Urhebern mehr Optionen an die Hand gegeben worden.
Vorher hatten sie in der Regel nur die Wahl, ihre Inhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter dem gesetzlichen Standardschutz “alle Rechte vorbehalten” zu veröffentlichen. Dieser greift, wenn man bei der Veröffentlichung von Werken keine Aussage darüber macht, was erlaubt ist und was nicht. Die wenigsten Kreativen haben zusätzlich Jura studiert oder auf andere Weise genug Expertise im Urheberrecht gesammelt, um – ohne Hilfe von Fachjuristen – für ihre eigenen Zwecke passende Lizenzverträge zu entwerfen. Anwaltlichen Rat für die eigenen Publikationen können sich nur manche leisten, und auch auf Nutzerseite führen unzählige unterschiedliche Lizenzverträge dazu, dass ein immenser Aufwand getrieben werden muss, um diese Vielzahl von Regeln richtig zu verstehen.
Gerade vor dem Hintergrund des Siegeszuges digitaler Medien haben sich diese Eingeschränkungen immer mehr zu einer Behinderung von Kreativität entwickelt, die auch für Kreative spätestens dann spürbar wird, wenn sie mit ihren Arbeiten selber auf digitalen Inhalten anderer Kreativer aufbauen wollen. Dann sind sie selbst in der Nutzerrolle und wissen häufig nicht, ob Inhalte, die sie im Netz finden, bearbeitet, verbreitet oder auf sonst eine Art und Weise verwendet werden dürfen. Wenn die Inhalte dagegen CC-lizenziert sind, gibt es weniger rechtliche Unsicherheiten.
Man erkennt schon am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps, was die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen, so sie erlaub sind, unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht.
Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die schon genannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber in offizieller deutscher Übersetzung derzeit in der Version 4.0 zur Verfügung stehen:
Namensnennung 4.0 International (Details) | |
Namensnennung-Share Alike 4.0 International (Details) | |
Namensnennung-Keine Bearbeitungen 4.0 International (Details) | |
Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International (Details) | |
Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International (Details) | |
Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitungen 4.0 International (Details) |
Ob es zukünftig zusätzlich zur Übersetzung auch eine inhaltlich angepasste sogenannte Portierung dieser 6 neuen Lizenzen geben wird, steht momentan noch nicht fest. Wir sammeln derzeit rechtliche Faktoren und denkbare Anwendungsfälle, für die eine nicht nur übersetzte, sondern inhaltlich speziell an das deutsche Urheberrechtsgesetz angepasste Fassung der neuen Lizenzversion 4.0 angezeigt erscheint. Nur wenn sich wichtige Faktoren und Fälle finden lassen, ist eine Portierung sinnvoll. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die kreative Praxis rund um CC-freigegebene Inhalte weiter entwickeln und welche Rechtsfragen sie möglicherweise aufwerfen wird.
Ob durch den Rechteinhaber eine dieser CC-Lizenzen ausgewählt wird und welche genau es ist, das wird dem betreffenden Inhalt (Bild, MP3-Datei, Video, Text …) in Form von Meta-Angaben deutlich erkennbar mitgegeben. Das ist der eminent wichtige Lizenzhinweis, denn nur durch ihn können Nutzer weltweit – aber auch Suchmaschinen und Browser – genau erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Die Klärung dieser Frage bedarf also nicht mehr für jede einzelne Nutzung einer direkten Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Nutzer.
Trotzdem können immer noch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhaber und einem bestimmten Nutzer in einem bestimmten Fall getroffen werden (Anm.: Durch solche gesonderten Vereinbarungen ist allerdings nur die Gewährung noch weiterer Freiheiten möglich, nicht dagegen die Einschränkung der in der CC-Lizenz bereits enthaltenen Freiheiten). Ein Fotograf etwa, der seine Bilder unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen “Namensnennung-KeineBearbeitung” ins Netz gestellt hat, kann einem anfragenden Grafikdesigner daher problemlos erlauben, ein bestimmtes Bild doch zu bearbeiten. Oder es kann z.B. bei Inhalten, die von der CC-Lizenz her nur nicht-kommerziell verwendet werden dürfen, im Einzelfall die kommerzielle Nutzung nachträglich erlaubt werden.
Und was habe ich als Rechteinhaber davon?
Abgesehen von den unmittelbaren Wirkungen — klar definierte Freigabe ohne den Schutz durch das Urheberrecht aufzugeben — gibt es mehrere denkbare Beweggründe für eine Verwendung von CC-Lizenzen:
Lizenzverwendung als reines Statement
Manche verwenden für ihre Werke nur deshalb CC-Lizenzen, weil sie demonstrieren möchten, dass sie sich für Open Access und freien Zugang zu Kulturgütern im Allgemeinen aussprechen. In vielen Communities ist es inzwischen eine Selbstverständlichkeit, sich offener Lizenzmodelle zu bedienen statt sich alle Rechte strikt vorzubehalten. Für Programmcode werden dabei üblicherweise auf Software zugeschnittene Jedermannlizenzen wie die GNU General Public License verwendet.
Besonderes Interesse an Bearbeitung
Andere wiederum sind besonders von dem Gedanken fasziniert, dass ihre Werke aufgegriffen und weiterverwendet werden, und sehen diesem Prozess in den Weiten des Cyberspace gerne zu. Ohne freie Lizenzierung (mittels CC-Lizenzen oder anderen Standardlizenzen) muss für jede Verwendung erstmal beim Urheber nachgefragt werden. Da dies den Aufwand für andere erhöht, werden Inhalte ohne Freiheiten oft entweder gar nicht oder ohne Erlaubnis genutzt, was beides nicht im Sinne der Urheber ist.
Beitrag zur Vermehrung des Materialpools
Wer regelmäßig auf das bereits vorhandene digitale Material zurückgreift, z.B. weil die eigene Werkform es einfach erfordert (Vertonen von Videos, Grafikdesign, Musikmixes, …), der weiß, dass dieser Materialpool nur dann aktuell und ergiebig bleibt, wenn aus ihm nicht nur entnommen, sondern auch etwas hinein gegeben wird. Eine — wenn auch vielleicht eingeschränkte — Freigabe der eigenen Inhalte unterstützt die gegenseitige Vermehrung und Erhaltung des gemeinsamen Materialpools.
Steigerung der Verbreitung eigener Werke
Auch kommerzielle Erwägungen können für eine CC-Lizenzierung sprechen: Insbesondere junge Künstler sind meist dingend auf rasche Verbreitung ihrer Inhalte angewiesen, erreichen diese aber gerade mangels Bekanntheit nur schwer und bleiben dadurch auch unbekannt. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz führt oft zu einer spürbar größeren Verbreitung der Inhalte, da die potenziellen Nutzer frei zugreifen dürfen und über bestimmte Plattformen und Suchmaschinen bereits heute gezielt nach frei lizenzierten Inhalten gesucht werden kann.