Die Deutsche UNESCO-Kommission plädiert in ihrer jüngsten Resolution von April 2011 für eine Bewahrung der Gemeingüter in den Bereichen Kommunikation und Information. Dabei erklärt sie unter III. …
Anknüpfend an das Mandat der UNESCO für Kommunikation und Information und unter Anerkennung der geltenden Gesetze setzt sich die Deutsche UNESCO-Kommission unter anderem ein für
– den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen;
– die Digitalisierung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und den freien Zugriff auf dieses;
– die Förderung freier Lizenzierungsformen, etwa die “Creative Commons” Lizenzen. Die öffentliche Hand, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Medien und der UNESCO, sollte diesbezüglich vorbildlich handeln.
Eine wirkliche Vorreiterrolle nimmt die öffentliche Hand zumindest in Deutschland noch nicht ein, wenn es um Freigaben unter Standardlizenzen geht. Insofern bleibt zu hoffen, dass Resolutionen wie diese in Bund und Ländern wahrgenommen werden. Vielen Dank an Silke Helfrich (u. a. commonsblog) für den Hinweis.