Zum heutigen Release der deutschen Creative Commons Lizenzen in der Version 3.0 haben wir die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Deutsche Creative Commons-Lizenzen in Version 3.0 verfügbar // Aktuelle Anpassung der offenen Lizenzen
Die deutschen Creative Commons Lizenzen sind nun in der Version 3.0 erschienen. Damit wurden sie den internationalen Lizenzen den aktuellen Entwicklungen der Urheberrechtsreform entsprechend angepasst. Deutschen Urhebern steht so eine einfache und bewährte Möglichkeit zur Verfügung, ihre Rechte dem eigenen Willen entsprechend mit anderen zu teilen.
Die Portierung wurde im Auftrag der Europäischen EDV-Akademie des Rechts durch John Hendrik Weitzmann als Projektleiter Recht von Creative Commons Deutschland gemeinsam mit dem so genannten “Affiliate Team” durchgeführt, einer am Saarbrücker Institut für Rechtsinformatik angesiedelten Gruppe wissenschaftlicher Mitarbeiter, Studierender und Rechtspraktiker.
“Die Arbeit hat sich gelohnt”, so John Weitzmann zum fertig gestellten deutschen Lizenzenset, “denn nun stehen auch den CC-Begeisterten hierzulande wieder Lizenzen zur Verfügung, die auf der Höhe der nationalen Rechtslage und dem letzten Stand der internationalen Weiterentwicklung der CCPL sind.” Die Version 3.0 ist eine komplette Neuübersetzung der US-Originale.
Party zum Release:
Am 25. Juli lädt Creative Commons Deutschland zu einer Party in die Berliner Netlabel-Bar breiPott ein. Das musikalische Rahmenprogramm werden verschiedene Berliner DJ-Künstler mit CC-lizenzierter Musik bestreiten. Die breiPott-Bar ist in der Skalitzerstrasse 81 in Berlin-Kreuzberg. Beginn ist 20 Uhr und der Eintritt ist frei.
Spenden-Kampagne:
Mit Release der dritten Version startet Creative Commons Deutschland eine Fundraising-Kampagne. „Mit Spendengeldern möchten wir die Öffentlichkeitsarbeit für Creative Commons in Deutschland ausbauen“, so Markus Beckedahl, Projektleiter Öffentlichkeitsarbeit bei Creative Commons Deutschland. Geplant sind u.a. Flyer, Aufklärungsbroschüren, Aufkleber und mehr Veranstaltungen. Spenden an den Legal Lead der Creative Commons Deutschland, die Europäische EDV-Akademie des Rechts, sind steuerlich absetzbar.
Die wichtigsten Neuerungen der 3.0er Lizenzen im Überblick:
– Sui-Generis-Datenbankenrechte (in Deutschland die §§ 87a folgende des Urheberrechtsgesetzes) werden nun explizit in die Lizenzen einbezogen und der Verzicht auf sie erklärt. Dadurch soll verhindert werden, dass die über CC-Lizenzen gewährten Freiheiten über den Umweg der Aufnahme in Datenbanken ausgehebelt werden können.
– Nachdem zum 1. Januar 2008 auch nach deutschem Urheberrecht die Möglichkeit besteht, in Voraus für noch nicht bekannte Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte einzuräumen, ist dies auch in die portierten CC-3.0-Lizenzen aufgenommen worden.
– Weiterhin werden nun ausdrücklich auch gesetzliche Vergütungsansprüche und Zwangslizenzen behandelt. Dazu wird klargestellt, dass bzgl. unverzichtbarer Ansprüche auch ihre Geltendmachung durchaus vorbehalten wird. In den Lizenzen mit Nicht-kommerziell-Einschränkung wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei lizenzwidrig kommerzieller Verwendung auch verzichtbare Ansprüche und solche aus Zwangslizenzen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Hintergrund ist, dass auch Verwendern von CC-Lizenzen zumindest die Möglichkeit offen stehen sollte, an Abgaben zu partizipieren, die ohnehin anfallen.
– Die Lizenzvariante “Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen” (abgekürzt BY-SA), die zusammen mit der Variante “Namensnennung” (BY) von der Free Software Foundation als “freie Lizenz” anerkannt ist, lässt nun im Rahmen der Weitergabe ein Verlassen des CC-Lizenzmodells zugunsten jedes anderen, gleich wirkenden Lizenzmodells zu. Dadurch soll mehr Kompatibilität mit anderen alternativen Lizenzmodellen erreicht und somit verhindert werden, dass frei lizenzierte Inhalte in einem Lizenzmodell “gefangen” bleiben, was bisher meist der Fall war und ganz klar den Zwecken alternativer Lizenzierung zuwider läuft.
– Die neuen Texte sind bewusst so strukturiert worden, dass die Lizenzen nun noch besser als früher auch für solche Inhalte verwendet werden können, die nicht alle Voraussetzungen eines “Werkes” im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfüllen. Dazu wurde u. a. der gesetzlich definierte Begriff der “Bearbeitung” im Definitionsteil der Lizenzen mit anderen unter den gesetzlich nicht definierten Begriff “Abwandlung” gekapselt.
– Sprache und Begrifflichkeiten der Lizenzen wurden teilweise den einschlägigen internationalen Abkommen zum geistigen Eigentum angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen soll die Durchsetzbarkeit der portierten Lizenzen für den Fall verbessert werden, dass sie vor Gerichten im Ausland behandelt werden.
Als nächstes wird sich das deutsche Creative Commons Projekt nun um neue Möglichkeiten der Vermittlung der Ideen hinter dem CC-Lizenzmodell kümmern und auf Arbeitsebene auch versuchen, den Dialog mit den Verwertungsgesellschaften wieder in Gang zu bringen.
Im Netzpolitik-Podcast 063 stellen Markus Beckedahl und John Weitzmann die Änderungen ausführlich vor.
Ich war von den CC-Lizenzsystem begeistert, da ich zur Realisierung von Websites immer auf der Suche nach gutem lizenzrechtlich sauberem Bildmaterial bin. So habe ich unter Flickr auch nach Bilder mit entsprechender Lizenz gefunden und verwendet. Nun erhalte ich eine Abmahnung und habe letztendlich keinerlei Handhabe dagegen, da der Flick-User, welcher das Bild eingestellt hat, scheinbar Nutzungsrechte verletzt hat.
Was ist die CC-Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de also wert? Für mich hat sie sich als komplett wertlos erwiesen, oder soll ich etwa den amerikanischen Flickr-user verklagen?
Gruß Markus
Gruß Markus
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