Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software berichtet: Creative Commons Lizenzen in Deutschland gerichtlich durchgesetzt.
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10) die Nutzung eines CC-lizenzierten Fotos wegen eines Lizenzverstoßes verboten. Dies stellt – soweit bekannt – die erste erfolgreiche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz in Deutschland dar.
Die Urheberin eines Fotos des Politikers Thilo Sarrazin erwirkte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine rechtsextreme Partei, die das Foto in ihrem Blog ohne entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz „Attribution – ShareAlike 3.0 Unported“ den Lizenztext oder eine Internetadresse dafür anzugeben und die Urheberin zu benennen. Die Nutzung des Verletzers stellt nach Auffassung des Gerichts eine „nicht von einer Genehmigung der Antragstellerin gedeckte und damit im Sinne des § 97 Abs. 1 UrhG widerrechtliche Verwendung“ dar.
Das ist sehr erfreulich, weil es zeigt, dass die Creative Commons LIzenzen in Deutschland gerichtsfest sind. Davon gingen wir bisher immer aus, es fehlte aber der Realitätstest vor Gericht.
4 thoughts on “Creative Commons Lizenzen in Deutschland gerichtlich durchgesetzt”