Die Sendung “Breitband” auf Deutschlandradio Kultur hat am vergangenen Samstag über die GEMA-Problematik bei der Nutzung von Creative Commons Lizenzen berichtet. Wir bemühen uns seit langem um einen Dialog mit der GEMA und eine Klärung, wie Künstler die Nutzung von Creative Commons Lizenzen mit einer GEMA-Mitgliedschaft vereinbaren können. Leider bisher nicht so erfolgreich, wie in anderen Ländern. Hier ist der Breitband-Beitrag: Musiker proben den Aufstand: Wie sieht eine Alternative zur GEMA aus?
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA scheinen den Anschluss an das Zeitalter der digitalen Reproduzierbarkeit verloren zu haben. Als “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte vertritt sie diejenigen Komponisten, Textdichter und Verleger von Musikwerken die in ihr Mitglied sind.” (wikipedia). Doch für viele Musikschaffende ist diese Interessenvertretung nur noch unbefriedigend. Der Künstler kann für seine Werke keine alternativen Lizenzen vergeben. So untersagt es die GEMA beispielsweise ihren Mitgliedern, Creative Commons oder freie Lizenzen zu verwenden: “Ein Mitglied der GEMA hat seine Nutzungsrechte alleine der GEMA übertragen und kann daher erst nach Kündigung des Berechtigungsvertrages mit der GEMA seine Rechte Creative Commons zur Verfügung stellen. Einzelne Musikstücke können nicht von der GEMA-Verwertung ausgeschlossen werden. Es gilt das ” Alles oder Nichts Prinzip”. Grund genug nachzufragen, wie eine neue Verwertungsgesellschaft aussehen müsste, in der die CC-Lizenzen miteingeschlossen werden. Oder ist die GEMA überhaupt noch reformierbar? Wir sprachen mit Volker Tripp – Jurist und Betreiber des netlabels ideology.